Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Preisangaben:
Es gilt der Preis lt. aktueller Preisliste, sofern nicht anders vereinbart, zum Zeitpunkt der Bestellung inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mit Ausgabe einer neuen Preisliste verlieren alle vorangegangen Preise ihre Gültigkeit.
Reklamationen:
Reklamationen werden nur innerhalb 8 Tage ab Lieferung anerkannt. Rücksendungen werden nur nach einer vorherigen Vereinbarung angenommen.
Eigentumsvorbehalt:
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Zinsen und Kosten unser Eigentum.
Lieferung:
Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch von uns beauftragten Firmen im Rahmen von Tourenplänen. Allfällige Liefertermine und -fristen sind unverbindlich.
Werbeartikel und Gratisware:
Bei Abbruch der Geschäftsverbindung, aus welchem Grund immer, hat die Fa. Auinger sowohl das Recht ausgegebene Leihgeräte oder sonstige Leihgegenstände unbeschädigt zurückzufordern als auch "ohne Berechnung" abgegebene Waren bis zu einer Frist von
3 Jahren zurückzufordern oder zum Listenpreis in Rechnung zu stellen.
Zahlungsbedingungen:
Die Ware ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug (ausgenommen Rabattabsprachen) zahlbar. Unberechtigte Abzüge von Skonto oder Porto werden zinsen- und mahnspesenbelastet als offene Forderungen weitergeführt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Mahnspesen berechnet. Bei Einschaltung eines Rechtsbeistandes sind auch dessen Kosten voll zu ersetzen.
Mahnkosten:
Bei Zahlungsverzug wird neben gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr verrechnet.
Rücktrittsverzicht:
Der Kunde verzichtet unwiderruflich auf die Geltendmachung des Rücktrittsrechtes gemäß §918 ABGB.
Erfüllungsort / Gerichtsstand / Rechtswahl:
Für allfällige Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Rohrbach in OÖ vereinbart. Ferner wird Rohrbach als Erfüllungsort festgelegt. Es gilt österreichisches Recht.
Bankauskunft:
Für den Fall des Zahlungsverzuges oder bei berechtigtem Verdacht, dass ein solcher eintreten könnte, entbindet der Kunde seine Bank gegenüber Fa. Auinger von der Verschwiegenheitspflicht und erteilt vorweg seine ausdrückliche Einwilligung, dass die Bank ihren Informationsstand über den Kunden der Fa. Auinger bekannt gibt (Bonitätsprüfung).